Die Anzahl der erforderlichen Kehrungen wird durch die Kehr- und Überprüfungsordnung
des Landes Niedersachsen bestimmt.
An zentralen Feuerstätten mit festen Brennstoffen führen wir zusätzlich eine Rauchrohrreinigung durch.
Durch die Kehrung des Schornsteins wird der lichte Querschnitt hergestellt und der anhaftende Russ von den Wandungen entfernt.
An der Sohle wird der abgekehrte Russ von uns entnommen.
Info: Russ ist unverbrannter Kohlenstoff und brennbar.
Fazit: Durch die Kehrarbeiten tragen wir wesentlich bei, die Betriebs- und Brandsicherheit an Ihrer Feuerungsanlage zu gewährleisten.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit - Ihr Schornsteinfegermeister!