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In den folgenden Bildabschnitten sehen Sie eine Rauchrohrführung nicht nach den brandschutztechnischen Vorschriften. Der Mangel wurde von mir bei der vorbeugenden Feuerstättenschau aufgedeckt. Die Bildfolge zeigt den Ablauf von der ersten Feuerstätte bis zur Einmündung in den Schornstein.
Dabei führt das Rauchrohr vom Anbau eines Stallgebäudes im Erdgeschoss über den Dachboden des Anbaus auf den Hausboden und wird danach durch eine gemauerte Räucherkammer in den Schornstein, mit einer Schornsteinresthöhe von ca. 3m, eingeleitet - die Rohrlänge von der Feuerstätte bis zur
Schornsteineinführung beträgt ca. 25m!!!
Bild 1: Einzelfeuerstätten sind immer mit eigenem Rauchrohranschluss an den Schornstein anzuschließen. Das Rauchrohr darf nicht durch Geschosse führen und die Rohrlänge sollte nicht ein Viertel der wirksamen Schornsteinhöhe überschreiten!
Das Rauchrohr vom kleinen Ofen mit hinteren Rauchrohrabgang führt in den Feuerraum des holzbefeuerten Badeofens!
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Bild 2+3: Das Rauchrohr führt vom Abgasstutzen des Badeofens mit mehreren Umlenkungen waagerecht durch den Aufstellraum im Anbau.
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Bild 4: Die Brandschutzabstände nach der Feuerungsverordnung sowie eine fachgerechte Befestigung der Rohre ist nicht erfüllt!
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Bild 5: Das Rauchrohr führt vom Erdgeschoss ab der Richtungsänderung schräg nach oben in den Spitzboden des Anbaus.
Der erforderliche Brandschutz-Abstand vom Rauchrohr zu brennbaren Bauteilen von mind. 40cm wird deutlich unterschritten!
Beachten Sie bitte hierzu, dass die Rohrführung nicht durch andere Geschosse gestattet ist. Das Rauchrohr ist im gleichen Geschoss in dem die
Einzelfeuerstätte aufgestellt ist, an den Schornstein anzuschließen!
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Bild 6: Auf dem Bild neben der Pfeilspitze - schwarzer Strich - führt das Rauchrohr über den Spitzboden vom Anbau in Richtung Hausboden.
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Bild 7:
Links auf dem Foto führt das Rauchrohr durch die Wand zwischen dem Spitzboden im Anbau und dem Dachboden im Wohnhaus - hier befinden wir uns in der dritten Etage!
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Bild 8+9: Auf dem Dachboden verläuft das Rauchrohr waagerecht und durchbricht eine brennbare Zwischenwand!
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Bild 10: Nach der Wanddurchführung ist das Rauchrohr auf einer Länge von ca. 6m nur mit Draht gesichert.
Auf dem Bild sehen Sie leicht entzündliches Material. Eine Entzündung der Gegenstände war bis zum
Zeitpunkt der Feuerstättenschau jederzeit möglich! Der Betreiber der Feuerungsanlage hat sich nicht nur selbst, sondern
auch die unmittelbare Nachbarschaft in große Gefahr gebracht! Nach der Bauordnung dürfen Feuerungsanlagen erst in Betrieb
genommen werden, wenn der bev. Schornsteinfegermeister die sichere Benutzbarkeit bescheinigt hat. Davor darf die Feuerstätte nicht
betrieben werden - NBau0§40,Abs.6!
Bild 11: Auf dem Bild sehen Sie die Rückwand von der gemauerten Räucherkammer im Dachgeschoss. Zur Orientierung zeigt
die Pfeilspitze zwischen dem Rohr und der Holztür.
Das Türblatt ohne Zarge ist links neben dem eigentlichen Schornstein abgestellt .
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Bild 13: Auf dem Bild sehen Sie den Innenraum der gemauerten Räucherkammer mit Anbindung an den Hausschornstein.
Hier führt das Rauchrohr ohne eine Öffnung mit zwei Richtungsänderungen direkt in den Schornstein. Da
die Rauchrohrführung und Aufstellort der Feuerstätten nicht im Wohnbereich aufgestellt waren; wurde der Mangel
nach der Inaugenscheinnahme ( Feuerstättenschau) bei Einsicht der Räucherkammer im Dachboden durch den
Schornsteinfegermeister, Herrn Michael Matschinsky, festgestellt. Der Aufbau bzw. Rauchrohrführung wurde dann
vom Dachboden bis ins Erdgeschoss, Stallanbau, ermittelt. Größerer Schaden wurde durch die Brandverhütungsschau verhindert!
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