Ab dem 01. Januar 2013 wird von dem bevollmächtigten Schornsteinfegermeister innerhalb von 7 Jahren die Feuerstättenschau zweimal ausgeführt.
Sie ist eine Gesamtbegutachtung durch Inaugenscheinnahme sämtlicher Feuerungs- und Lüftungsanlagen.
Zu den Feuerungsanlagen gehören die Feuerstätte, Verbindungsstücke ( Rauch- u. Abgasrohre), Schornsteine und Abgasleitungen.
Dazu ist es erforderlich, auch angrenzende Räume zu begehen, in denen keine Feuerstätten vorhanden sind, aber der Schornstein ( Abgasanlage) hindurchführt beziehungsweise angrenzt.
Die Lüftungseinrichtungen und die Brennstoffversorgungsleitungen bei Öl- und Gasfeuerstätten sowie Verkehrswege für Schornsteinfegerarbeiten und Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung sind mit einzubeziehen.
Über die Durchführung der Feuerstättenschau stellt der Schornsteinfegermeister eine entsprechende Bescheinigung aus.
Fazit: Die wiederkehrende Feuerstättenschau dient Ihrer Sicherheit und soll vorbeugend
Brände und Schadensfälle verhindern.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit - Ihr Schornsteinfegermeister!