An messpflichtigen Feuerstätten ( Heizwert) mit den Brennstoff Öl und Gas wird eine Abgasverlustbestimmung vorgenommen. Die Grenzwerte sind in Abhängigkeit der
Kessel-Nennwärmeleistung eingeteilt:
Nennwärmeleistung
in Kilowatt
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Grenzwerte für die
die Abgasverluste (%)
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über 4 bis 25
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11
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über 25 bis 50
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10
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über 50
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9
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An Brauchwasseranlagen ( Heizwert) für den Brennstoff Öl und Gas wird ab >28 KW die Immissionsmessung ausgeführt.
Bei Ölfeuerungsanlagen wird zusätzlich die Einhaltung von staubförmigen Emissionen ( Russzahlbestimmung) kontrolliert und im Abgas dürfen sich keine Ölderivate ( unverbranntes Öl) befinden.
An messpflichtigen Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen führen wir eine Staub- und Kohlenmonoxidmessung durch.
Fazit: Durch die Überwachung tragen wir maßgeblich zur Energieeinsparung an Ihrer Feuerungsanlage bei. Fortbildung und Qualitätssicherung wird bei uns groß geschrieben!
Wir sorgen für Energieeinsparung - Ihr Schornsteinfegermeister!