|
Schwelbrand in der Wohnzimmerwand
Bei der Beurteilung der Betriebs- und Brandsicherheit hat der bev. Bezirkschornsteinfegermeister
unparteiisch wie ein Schiedsrichter zu überprüfen, ob die vorgegebenen Bestimmungen nach der
Feuerungsver- und Niedersächsischen Bauordnung sowie die Aufstell- oder Montageanleitungen der Hersteller
( Mindest- abstände zu brennbaren Bauteilen) erfüllt bzw. eingehalten sind. Werden die Brandschutzabstände nicht erfüllt und es kommt zu einer dauerhaften, thermischen Belastung des Bauteils, sind Brände wie im abgebildeten Beispiel nicht auszuschließen. Hier war die Wand am Schornsteinanschluss nicht vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen ausgeführt!
Durch die hohe Temperatureinwirkung kam es hier zu einem Schwelbrand. Die Wand war mit einer brennbaren Unterkonstruktion erstellt und links neben den Rauchrohranschluss befand sich ein Holzstenderwerk, der auf einer Länge von ca. 1,5m unter Luftabschluss abschwelte. Das bedeutet, dass der Stender ohne sichtbare Flamme brannte und eine große Gefahr für die Bewohner bestand.
|