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Schornsteinfegermeister - Michael Matschinsky
Fachbetrieb für Heizung & Installation (Hw0 §7a)
Fachberater für hygienische Raumlüftung und Brandschutz (HWK)
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Betriebslogo-by Lisa Matschinsky
Zertifizierung nach LGA




Gütesiegel

Der Energieausweis ist ab 2008 für viele Hauseigentümer vorgeschrieben!

In Zeiten massiv steigender Energiekosten wird es immer wichtiger, mit den Ressourcen bewusster umzugehen. Wie bei den Elektrogeräten wird der Energieverbrauch eines Gebäudes im Energieausweis über ein Energielabel ( Bandtacho) angegeben. Der Tacho ist von grün      ( gut) nach rot ( schlecht) mit dem Energiekennwert unterteilt. Der Ausweis informiert den Verbraucher objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf. Hierdurch wird die Energieeffizienz mit den einzelnen Gebäuden transparenter.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

1. Für den Verbrauchspass werden die Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung oder vom Energielieferanten benötigt. Der Energieverbrauchs- kennwert wird aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt. Die Höhe vom Energieverbrauch hängt wesentlich vom Nutzer ab. Damit ein objektiver Vergleich der energetischen Qualität verschiedener Gebäude möglich wird, sollte ein sinnvoller Energieausweis aber unabhängig vom Verhalten des Nutzers sein.

2. Die Grundlage für den Bedarfspass ist eine objektive Bewertung von Gebäude- und Heizungstechnik. Aus der Qualität der Heizungsanlage sowie des Wärmeschutzes wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt - unabhängig vom Verhalten des Nutzers.

Der Ausweis wird zur Pflicht für den Eigentümer bei Vermietung, Verkauf oder Leasing und muss den Interessenten auf Anforderung vorgelegt werden. Die Gültigkeit für beide Ausweise beträgt 10 Jahre.

Die Energieeinsparverordnung trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, ist der 01. Juli 2008 Stichtag, für später errichtete Gebäude der 01.01.2009.

Wahlfreiheit für beide Energieausweise besteht bis zum 30. September 2008.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird nach Ablauf der Wahlfreiheit mit den gesetzlichen Fristen bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden zur Pflicht.

Als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk bin ich berechtigt, den Verbrauchs- sowie den besseren Bedarfsausweis für bestehende Wohngebäude auszustellen.
Vertrauen Sie meiner Dienstleistung.
Ihr zertifizierter Schornsteinfegermeisterbetrieb Michael Matschinsky